// ALLgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fitness-Plus GbR im Therapiezentrum Leidersbach

1. VERTRAG

1.1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande.

1.2. Leistungsumfang
Die Fitness-Plus GbR gewährt dem Mitglied während den offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang auf der Trainingsfläche bzw. auf der Homepage bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die im Vertrag festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Trainingsfläche ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.

1.3. Zusätzliche Leistungen
Für die Nutzung der Duscheinrichtung wird eine zusätzliche Gebühr wie im Vertrag vereinbart erhoben.

1.4. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.

2. NUTZUNG DER TRAININGSFLÄCHE

2.1. Hausordnung
Bei Nutzung der Trainingsfläche unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Trainingsfläche, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

2.2. Nutzung der Spinde
Im Therapiezentrum werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Therapiezentrum genutzt werden. Das Therapiezentrum bzw. die Fitness-Plus GbR ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Therapiezentrums gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

3.2. Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist die Fitness-Plus GbR berechtigt, die Mitgliedschaftsvertrag außerordentlich zu kündigen.

3.3. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied der Fitness-Plus GbR unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche der Fitness-Plus GbR dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

4.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie die Pauschalen für die Erstausstellung des Trainingsplanes und der Einweisung an den Geräten entstehen mit dem Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist, sind die Beiträge binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung an die Fitness-Plus GbR zu leisten. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) zu zahlen. Die Gebühr für die Erstellung des Trainingsplanes sind in einem solchen Fall zugleich mit dem Termin der Einweisung zu bezahlen.

4.2. Kosten bei Rückbuchungen
Wird der Fitness-Plus GbR eine Einzugsermächtigung (SEPA Lastschriftmandat) erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich der Fitness-Plus GbR entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

4.3. Zahlungsverzug
Die Fitness-Plus GbR behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.

4.4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Fitness-Plus GbR aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

5. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, STILLLEGUNG

5.1. Erstlaufzeit
Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit wie im Vertrag beschrieben. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.

5.2. Vertragsverlängerung
Wird der Mitgliedsvertrag nicht von dem Mitglied oder der Fitness-Plus GbR unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von wie im Vertrag beschrieben vor dem Beendigungszeitraum gekündigt, verlängert sich der Vertrag um die im Vertrag genannte Dauer.

5.3. Weitere Vertragsverlängerung
Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffer 5.1.) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist wie im Vertrag benannt zum Ende des Verlängerungszeitraums von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Unterbleibt eine Kündigung zum Ablauf einer Verlängerungszeit, verlängert sich der Mitgliedsvertrag um die im Vertrag genannte Dauer.

5.4. Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitgliedes unter 25 Km Entfernung zum Studio begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt.

5.5. Stilllegung der Mitgliedschaft
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraumes im gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.

5.6. Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens gegenüber der Fitness-Plus GbR in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Fitness-Plus GbR. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten als nicht zugegangen.

6. VERBOTENE SUBSTANZEN IM THERAPIEZENTRUM bzw. FITNESS-PLUS

6.1. Verbotene Substanzen
Im gesamten Therapiezentrum ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), im gesamten Therapiezentrum untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Therapiezentrum anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Besteht ein wichtiger Grund für das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, welches nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dient, ist das Mitglied verpflichtet, das Arzneimittel bei Betreten des Therapiezentrums am Empfang in Verwahrung zu geben.

6.2. Folgen eines Verstoßes
Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 6.1. zuwider, d.h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im gesamten Therapiezentrum oder gibt solche an Dritte weiter, kann die Fitness-Plus GbR von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 150,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Therapiezentrum bzw. der Fitness-Plus GbR kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Therapiezentrums bzw. der Fitness-Plus GbR zurückzuführen. Eine Haftung des Therapiezentrums, bzw. der Fitness-Plus GbR für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Fitness-Plus GbR oder eines Erfüllungsgehilfen derselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

8. DATENSCHUTZ

8.1. Datenspeicherung
Die Fitness-Plus GbR erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Bei der Nutzung der WhatsApp Gruppe wird die Mobilfunknummer an alle anderen Mitglieder der WhatsApp Gruppe freigegeben. Die Fitness-Plus GbR hat keinerlei Einfluss auf eine evtl. Datennutzung des Betreibers der App.

8.2. Videoüberwachung
Die Fitness-Plus GbR behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, Teilflächen der Trainingsfläche mit Videokameras zu überwachen. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1. Änderungen dieser AGB
Die Fitness-Plus GbR ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist die Fitness-Plus GbR berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

9.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

9.3. Teilnahme an Streitschlichtung
Die Fitness-Plus GbR ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.